Inzahlungnahme-Garantie
Immer das passende Instrument: Unsere Inzahlungnahme-Option
Sicherheit für Ihre Investition: Unsere 100% Inzahlungnahme-Option
Mit Ihrem Können wachsen die Ansprüche an Ihr Instrument. Wir begleiten Sie auf Ihrem musikalischen Weg und nehmen jede bei uns gekaufte Violine, Bratsche, Cello, Geigenbogen und Cellobogen unbefristet garantiert für ein höherwertiges Instrument bzw. Bogen in Zahlung. Wir rechnen 100% des Originalpreises auf den Preis eines anderen Instruments an, wenn sich Ihr altes Streichinstrument in akzeptablem und originalem Zustand befindet und der Preis des neuen mindestens 100% über dem Kaufpreis des alten liegt, d.h. wenn Sie ein Instrument für € 1,000 gekauft haben, sollte das neue Instrument mindestens € 2,000 kosten. Unsere garantierte Inzahlungnahme bezieht sich auf Streichinstrumente der jeweils gleichen Kategorie, Sie können also Ihre Kindergeige oder Geige gegen eine andere Geige in Zahlung geben, Ihren Geigenbogen gegen einen Geigenbogen etc. Voraussetzung für eine Inzahlungnahme ist die Vorlage der Original-Rechnung Ihres alten Streichinstrumentes. Kommissionsinstrumente, d.h. Instrumente mit A-Inventarnummer, die wir im Auftrag der jeweiligen Eigentümer verkaufen, und Zubehörartikel (Saiten, Etuis, etc. Koffer und Bögen aus CV Selectio) sind von der Inzahlungnahmegarantie ausgeschlossen (es können also auch keine Instrumente auf den Kaufpreis von A-Instrumenten garantiert in Zahlung gegeben werden) bitte sprechen Sie uns im Einzelfall für eine individuelle Inzahlungnahmelösung an. Sie erkennen Kommissionsinstrumente an ihren Inventarnummern, die mit dem Buchstaben "A" beginnen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Eine Inzahlungnahme ist aufgrund unterschiedlicher technischer Standards und handwerklicher Fähigkeiten nicht mehr garantiert, wenn Sie selbst, wenn Dritte, oder andere Geigenbauer Veränderungen und andere Arbeiten an Steg, Stimmstock, oder andere Arbeiten am Instrument ausführen lassen - auch wenn es in Ihren Augen "nur Kleinigkeiten" sind. Im besten Fall werden wir die kompletten Aufarbeitungskosten zur Rückführung auf unseren Haus- und Klangstandard berechnen müssen oder eine Inzahlungnahme ablehnen, wenn die Klangeigenschaften verändert wurden. Wenden Sie sich besser gleich an unsere Haus-Werkstatt, wenn Sie Servicearbeiten an dem Instrument durchführen lassen möchten.
Was ist ein akzeptabler bespielter Zustand?
Normale Gebrauchsspuren an Steg, Saiten und Griffbrett, sowie kleine Kratzer am Lack und Aufleimungen sind akzeptabel. Bei sehr ungepflegten Instrumenten, während Ihrer Nutzung entstandenden Reparaturen und signifikanten Schäden wie Rissen, abgebrochenen Ecken oder Randteilen, Verformungen, Lackschäden etc. müssten wir den anzurechnenden Betrag nach unserer fachlichen Einschätzung anpassen oder die Inzahlungnahme ablehnen. Wir berechnen für die notwendige Überholung Ihres alten Streichinstruments, sowie neuen Saiten eine Gebühr von 250 € bei Geigen und Bratschen, 500 € bei Celli und 125 € bei Bögen. Übersteigen die Kosten der erforderlichen Aufarbeitung diesen Betrag erheblich, werden die vollen Aufarbeitungskosten berechnet.
Optimaler Ablauf einer Inzahlungnahme
Bei einer gewünschten Inzahlungnahme bestellen Ihr neues Instrument wie gewohnt und lassen es sich zusenden. Nehmen Sie sich 30 Tage Zeit, zu vergleichen und sich zu entscheiden - Ihr altes Instrument senden Sie einfach in unserer sicheren Versandverpackung zur Rückerstattung an uns zurück, bitte mit einer Kopie der Rechnung, die auf Ihren Namen ausgestellt ist. Sie tragen bei Auslandssendungen aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union anfallende Zollgebühren und Einfuhr-Umsatzsteuer für die Rücksendung des alten Streichinstruments, sowie etwaige Kosten der Zollanmeldungen. -- Bitte achten Sie bei internationalen Rücksendungen aus Ländern ausserhalb der EU auf eine korrekte Zoll-Deklaration, um Verzögerungen und vermeidbare zusätzliche Gebühren zu vermeiden.
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